Motorradhaus Granke - Ihr Honda Exclusiv Händler in Leverkusen
Anhänger-Vermietung
HONDA
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Montag 09:00 - 13:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
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Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 13:00 Uhr
Sonntag Geschlossen
Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten kein Verkauf, keine Beratung keine Probefahrten.
Kontakt
Motorradhaus Granke GmbH

Burscheider Str. 527
51381 Leverkusen

Deutschland
Telefon +49(0)2171 / 330 11
Telefax +49(0)2171 / 339 13
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Motorradanhänger in Leverkusen

                 

Autoanhänger / 3-Seiten-Kipper in Leverkusen


Mietpreise (Stand 01/12)

Plattformanhänger gebremst, 2 Standschienen

zul GG 1.250kg, NL 950kg, Plattform 2.30m x 1.60m,                                  100km/h Zulassung möglich

    • 1 Tag   (wochentags)        30,-
    • 3 Tage (wochentags)        70,-
    • 7 Tage (1 Woche)            115,-
    • Wochenende (Sa. 9 Uhr bis Mo. 10 Uhr)             45,-
    • Gurtsatz (8x Ratschengurte, 4x Gurtschlaufen)   10,-


Plattformanhänger gebremst, 3 Standschienen

zul GG 1.350kg, NL 850kg, Plattform 3.10m x 1.85m,                                  100km/h Zulassung möglich

    • 1 Tag   (wochentags)       35,-
    • 3 Tage (wochentags)       70,-
    • 7 Tage (1 Woche)           135,-
    • Wochenende (Sa. 9 Uhr bis Mo. 10 Uhr)               50,-
    • Gurtsatz (12x Ratschengurte, 6x Gurtschlaufen)   15,-


Plattformanhänger gebremst, 5 Standschienen

zul GG 2.700kg, NL 1.980kg, Plattform 4.00m x 2.00m

    • 1 Tag   (wochentags)      60,-
    • 3 Tage (wochentags)    110,-
    • 7 Tage (1 Woche)         180,-
    • Wochenende (Sa. 9 Uhr bis Mo. 10 Uhr)               250,-
    • Gurtsatz (20x Ratschengurte, 10x Gurtschlaufen)    25,-

   


Plattformanhänger gebremst, Autotransporter

zul GG 2.700kg, NL 2.000kg, Plattform 4.00m x 2.00m,

    • 1 Tag   (wochentags)       60,-
    • 3 Tage (wochentags)     110,-
    • 7 Tage (1 Woche)          180,-
    • Wochenende (Sa. 9 Uhr bis Mo. 10 Uhr)                             60,-
    • Gurtsatz (4x Schwerlast-Ratschengurte, 4x Gurtschlaufen)  10,-   

   


3 - Seiten - Kipper mit Laubgitter, gebremst

zul GG 2.700kg, NL 1.800kg, Kasten 3.00m x 1.70m x 1.00m                            

    • 1 Tag   (wochentags)       60,-
    • 3 Tage (wochentags)     110,-
    • 7 Tage (1 Woche)          180,-
    • Wochenende (Sa. 9 Uhr bis Mo. 10 Uhr)   60,-

   


 Hilfe und häufig gestellte Fragen

Seit wann gilt das neue Fahrerlaubnisrecht?
 
Zum 01.01.1999 trat das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft.
Es wurden neue Bezeichnungen der Fahrerlaubnisklassen eingeführt.
 
Für wen gelten die neuen Klasseneinteilungen?
 
Die neuen Klasseneinteilungen betreffen nur Führerscheinneulinge,
die nach dem 31.12.1998 die Fahrerlaubnis erworben haben.
Für alle anderen Inhaber einer Fahrerlaubnis ändert sich zunächst einmal nichts,
weil der Umtausch und die Umstellung des alten
Führerscheines nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Umtausch bzw. die Umstellung erfolgt nur auf Antrag.

Für alle Inhaber einer alten Fahrerlaubnis bedeutet die Neuregelung des Führerscheinrechtes,
dass sie die erworbenen Klassen auch weiterhin fahren dürfen.

 
Wie sieht die europaweite Einteilung der Fahrerlaubnisklassen aus?
 
  • Klasse A: Motorrad-Führerschein
  • Klasse B: PKW-Führerschein
  • Klasse C: Lkw-Führerschein
  • Klasse D: Bus-Führerschein
  • Klasse E: Anhänger-Führerschein
In Deutschland gibt es noch die Klasse M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm/45 km/h), die Klasse L (Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h) und die Klasse T (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h auch mit Anhänger)
Unübersichtlich wird das Ganze auf Grund der verschiedenen Unterklassen und Fahrzeugkombinationen, bei denen zur Klasse der Zugmaschine der Anhänger-Führerschein E hinzuerworben werden muss, soweit der Anhänger über das hinausgeht, was bereits von den Klassen B, C oder D umfasst ist.
 
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse 3?
 
Kfz bis 7500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1m voneinander gelten als eine Achse)
 
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse B?
 
Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder
mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten
 
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse BE?
 
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in die Klasse B fällt
 
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse C1?
 
Kfz zwischen 3500 kg und 7500 kg mit Anhänger bis 750 kg
 
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse C1E?
 
Kfz der Klasse C 1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht überschreiten
 
Quellen:  Der EU-Führerschein (zusammengestellt vom Polzeipräsidium Bonn)


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